Brand- und Rauchschutz

Sicherheit in allen Bereichen

Unsere Lösungen für Brand- und Rauchschutz

Bestimmungen einhalten und Leben schützen

Die Feuerwiderstandsklassen werden nach DIN 4102 (europaweit nach DIN EN 13501- 2) geregelt. Feuerschutztüren müssen eine Brandprüfung bestehen. Dabei wird festgestellt, ob die Tür als feuerhemmend T30 (= 30 Minuten feuerundurchlässig), hoch feuerhemmend T60 (= 60 Minuten feuerundurchlässig), oder feuerbeständig T90 (= 90 Minuten feuerundurchlässig) eingestuft wird. Das „T“ steht dabei für „Tür“ und das „F“ für die Brandschutzverglasung.

Wir fertigen und montieren Rauchschutztüren und Brandschutztüren für Innenanwendungen nach T30 und T90 sowie Brandschutzverglasungen für Innenanwendung nach F30 und F90.

Brandschutz anfragen

Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden

Absolute Sicherheit – wünschen wir uns das nicht alle? Doch dieser Zustand ist nicht oft zu erreichen. Ähnlich verhält es sich mit dem Brandschutz, denn die verschiedensten Einflüsse, die im Laufe der Nutzungsdauer auf ein Gebäude – innen wie außen – einwirken, sind auch bei bester Planung kaum abzusehen.

Leider lassen sich Brände und Brandursachen auch bei bester Vorbeugung nicht immer vermeiden. Im eingetretenen Brandfall ist es daher wichtig, die Ausbreitung von Feuer und schädlichem Rauch räumlich zu begrenzen. So könne alle Personen, die sich noch im Gebäude befinden, möglichst unbeschadet ins Freie gelangen. Aus diesem Grund kommt gerade den Türen im Brandschutz eine besondere Bedeutung zu.

Referenzen

Unser Leistungsversprechen

Kompetenz in der Beratung

Verbindlichkeit in der Abwicklung

Qualität im Ergebnis